Zusammenfassung: Der Richter und sein Henker (Friedrich Dürrenmatt)

Autor: Friedrich Dürrenmatt (1921 - 1990)
Originaltitel: Der Richter und sein Henker
Veröffentlichung: 1951
Textsorte: Roman
Textgattung: Epik
Literaturepoche: Gegenwartsliteratur

Inhaltsangabe:
Als Friedrich Dürrenmatt (1921 – 1990) seine später mehrfach verfilmte Kriminalgeschichte „Der Richter und sein Henker“ zwischen 1950 und 1951 als Fortsetzungsroman in der zweiwöchig erscheinenden Zeitschrift „Der Schweizerische Beobachter“ veröffentlichte, war der zunächst recht erfolglose Schriftsteller und Bühnenautor aus dem Kanton Bern in der deutschsprachigen Literaturszene noch so gut wie unbekannt. Erst mit seiner 1956 uraufgeführten Tragikomödie „Der Besuch der alten Dame“ wurde Dürrenmatt zu einer Berühmtheit im Kulturbetrieb.

Wie in „Der Besuch der alten Dame“ und vielen anderen Dürrenmatt-Werken geht es auch in „Der Richter und sein Henker“ um die Frage der moralischen Beurteilung von Macht und Verantwortung. Dürrenmatt bettete diese Frage in eine sich 1948 im scheinbaren Idyll des Berner Jura-Gebietes abspielenden Kriminalgeschichte ein. Zentrale Figur des Romans ist „Kommissar Hans Bärlach“. Der Leiter des Berner Morddezernats steht kurz vor seiner Pensionierung, die er aber möglicherweise wegen einer tödlichen Krankheit nicht mehr erleben wird. Bärlach wird als typischer, sich durch Bedächtigkeit und Schlichtheit auszeichnender Berner gezeichnet. Tatsächlich offenbart der auf dem Leser zunächst so bieder wirkende Polizeibeamte bei der Verfolgung seines Ziels diabolische Hintergründigkeit.
Bärlach zur Seite steht sein von Ehrgeiz getriebener Assistent Tschanz. Als Gegenspieler von Bärlach hat Dürrenmatt den einflussreichen und selbstsicheren Berufskriminellen "Gastmann" geschaffen.

Der oft satirisch, mitunter sogar zynisch angelegte und den Leser mit ungewöhnlichen Wendungen überraschende Roman beginnt mit dem Mord an Polizeileutnant Ulrich Schmied, Bärlachs Stellvertreter im Ermittlerteam. Wegen seiner Krankheit lässt Bärlach seinen Assistenten Tschanz den Großteil der Ermittlungsarbeit verrichten. Tschanz präsentiert schnell Gastmann als Mordverdächtigen. Damit will er vom wahren Täter ablenken: Tschanz hat seinen Kollegen Schmied aus Eifersucht selbst erschossen. Bärlach kommt Tschanz allerdings rasch auf die Spur und entschließt sich, ihn als „Henker“ zu instrumentalisieren. Vor dem Ersten Weltkrieg hatte Gastmann in Istanbul mit Bärlach, der damals im türkischen Polizeidienst war, gewettet, mit Wissen Bärlachs ein Verbrechen begehen zu können, ohne jemals dafür belangt zu werden.

Zum Entsetzen von Bärlach ermordete Gastmann wenige Tage später darauf einen Unbeteiligten, dessen Tod als Selbstmord dargestellt wurde. Seitdem hatte es sich Bärlach zur Lebensaufgabe gemacht, Gastmann "dingfest" zu machen. Doch er konnte ihm nie ein Verbrechen nachweisen. Gastmann, der über Gönner in der Polizeihierarchie verfügt, konnte sich stets den Ermittlungen entziehen.

Bärlach ist an einen Punkt gelangt, an dem er für sich das Recht in Anspruch nimmt, als „Richter“ über Gastmann das Todesurteil zu fällen. Durch geschicktes Manipulieren gelingt es ihm, ein von Gewaltbereitschaft beziehungsweise Gewalterwartung bestimmtes Zusammentreffen von Tschanz und Gastmann zu arrangieren. Es kommt zur von Bärlach erwarteten Auseinandersetzung: Tschanz tötet Gastmann. Tschanz, dem es gelingt, die Tötung als Notwehr darzustellen, kann Unterlagen sicherstellen, die belegen, dass Gastmann tatsächlich ein Großkrimineller war. Für Bärlachs Vorgesetzten ist damit auch der Fall Schmied geklärt. Er geht davon aus, dass Gastmann Schmied ermorden ließ, weil ihm der gegen ihn ermittelnde Poizist gefährlich geworden war.

Im Schlussabschnitt des Romans gibt Bärlach Tschanz gegenüber zu erkennen, dass er die wahren Umstände von Schmieds Tod kennt. Tschanz, der gehofft hat, endlich die ersehnte Anerkennung zu bekommen, ist frustriert und verzweifelt. Ob sein am darauf folgenden Tag gemeldete Tod ein Verkehrsunfall oder Selbstmord ist, bleibt unklar.