Zusammenfassung: Rumpelstilzchen (Gebrüder Grimm)

Autor: Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
Originaltitel: Rumpelstilzchen
Veröffentlichung: 1812
Textsorte: Märchen
Textgattung: Epik
Literaturepoche: /

Inhaltsangabe:
Titelgebende Figuren von Märchen sind in den meisten Fällen positiv besetzt. Nicht so beim „Rumpelstilzchen“. Das als grotesker Kobold gezeichnete Männlein Rumpelstilzchen will einer zur Königin aufgestiegenen Müllerstochter das Kind wegnehmen, nachdem es eine Notsituation der jungen Frau ausgenutzt hat. Neben dem Rumpelstilzchen gibt es aber noch zwei moralisch mindestens ebenso angreifbare männliche Personen: Der Müller, der seine Tochter durch seine Aufschneiderei in akute Lebensgefahr bringt, und der goldgierige König, der die Müllerstochter skrupellos mit Todesdrohungen unter Druck setzt, sind vergleichbar unsympathisch. Die Müllerstochter hat in der Geschichte den Part einer von den drei männlichen Personen fremdbestimmten Frau. Erst am Ende der Geschichte wird sie, mithilfe eines Mannes, bedingt aktiv.

Die Brüder Jacob und Wilhelm Grimm haben das Märchen 1812 als Nr. 55 in die erste Ausgabe ihrer berühmten „Kinder- und Hausmärchen“-Sammlung (KHM) aufgenommen. Die in den Folgeausgaben der KHM mehrfach abgeänderte Rumpelstilzchen-Geschichte basiert auf einer von Wilhem Grimm 1810 verfassten Urfassung, die wiederum auf gesammelten Erzählungen aus dem hessischen Raum gründete. Das Kobold-Märchen ist aber schon damals auch außerhalb von Hessen in zahlreichen Varianten bekannt gewesen. Die älteste Verschriftlichung stammt aus Frankreich (1705) und geht auf mündliche Volksmärchen-Überlieferungen zurück.

Als Rumpelstilzchen wurde und werden umgangssprachlich häufig cholerisch auftretende kleinwüchsige Menschen bezeichnet. Die Wortherkunft ist nicht abschließend geklärt. Möglicherweise ist „Rumpelstilzchen“ eine Bezeichnung für „Poltergeist“, vielleicht soll der Name sich aber auch auf die kurzen Beine („Schrumpfstelzchen“) des Kobolds beziehen.

In dem Märchen treffen zwei soziale Milieus aufeinander, die sich zwar in der streng geschichteten Welt der Grimm-Zeit von ihrem Status enorm unterscheiden, deren in dem Märchen auftauchenden Repräsentanten aber von ähnlicher Charakterlosigkeit sind. Einerseits die ärmliche Welt der um 1800 als zwielichtig und potenziell betrügerisch geltenden (Pacht-)Müller, dort die vom König symbolisierte Oberschicht des seinen wirtschaftlichen Vorteil ohne Rücksicht auf das Volk suchenden Adels.

Der arme Müller des Grimm-Märchens hat eine schöne Tochter. Er prahlt vor dem König mit der von ihm ausgedachten Fähigkeit seiner Tochter, Stroh zu Gold verspinnen zu können. Der Monarch wittert eine Einnahmequelle und bestellt die Müllerstochter auf sein Schloss. Hier wird die junge Frau in eine Kammer mit Stroh gesperrt und erhält den Befehl, binnen Nachtfrist Gold zu spinnen. Für den Fall der Nichtleistung wird ihr der Tod in Aussicht gestellt. Die Müllerstochter ist verzweifelt. Da steht plötzlich ein Kobold in der Kammer. Er bietet seine Hilfe gegen eine Gegenleistung an. Die „Jungfer Müllerin“ gibt ihm ihr Halsband. Das Männlein spinnt daraufhin Stroh in Gold. Der König ist am nächsten Morgen ebenso begeistert wie gierig. Die Müllerstocher muss noch eine weitere Kammerladung Stroh vergolden. Wieder hilft das Männlein. Diesmal erhält es den Ring der Müllerstocher als Lohn. Am dritten Tag wiederholt sich der Vorgang. Diesmal verspricht der König, die Müllerstochter zu heiraten, wenn sie wieder erfolgreich sein sollte. Ihm ist zwar der Standesunterschied zur Müllerstochter klar bewusst, aber er will sich deren Gold-Fähigkeit sichern und ignoriert deshalb vorher als bedeutend eingestufte gesellschaftliche Normen. Die Müllerstochter kann dem Kobold in dieser dritten Spinn-Nacht nichts mehr anbieten, sie hat nichts mehr. Da verlangt das Männlein das erste Kind, das die Frau gebären würde. Die Müllerstochter stimmt unter Druck zu. Das Gold wird gesponnen, der König ist glücklich und heiratet wie versprochen.

Ein Jahr später kommt das Kronkind auf die Welt und prompt dringt der Kobold auf Erfüllung des Übergabe-Vertrags. Die Königin weint und bittet. Um zu quälen oder aus Mitleid lässt sich der Kobold auf die Abmachung ein, dass er auf die Auslieferung des Kindes verzichten wird, wenn die Königin seinen Namen erraten würde. Er gibt drei Tage Zeit zur Namens-Recherche. Die Königin nennt unzählige Namen, gängige und abwegige, aber der korrekte Kobold-Name ist nicht dabei. Zufällig beobachtet ein königlicher Bote im Wald ein tanzendes Männchen, das das Lied von „...keiner weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß´“ singt. Der Bote informiert seine Königin. Kurz vor Fristablauf nennt die Königin dem Kobold den richtigen Namen. Rumpelstilzchen wird fuchsteufelswild und zerreißt sich vor Wut selbst.

Anzeigen